Die Kreisversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des BDKJ Kreisverbands Olpe. Sie ist das zentrale Forum für demokratische Beteiligung, Austausch und Entscheidungen der katholischen Jugendverbände im Kreis.
Aufgaben der Kreisversammlung
- Sicherstellung der Interessenvertretung der katholischen Jugend im Kreis Olpe
- Beratung und Beschlussfassung über Ziele und Arbeitsschwerpunkte des BDKJ
- Beschlussfassung über Satzung und Geschäftsordnung
- Aufnahme und Ausschluss von Jugendverbänden
- Wahl und Abwahl des Kreisvorstands
- Entgegennahme des Jahresberichts des Kreisvorstands
- Wahl und Abwahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
- Entlastung des Kreisvorstands und Verwaltungsrats
- Gründung von Ausschüssen und Einrichtungen
- Beschlussfassung über die Auflösung des Kreisverbands
Zusammensetzung der Kreisversammlung
Stimmberechtigte Mitglieder sind Vertreter*innen der aktiven Ortsgruppen sowie die gewählten Mitglieder des Kreisvorstands. Die Vertreter*innen der Jugendverbände stellen mindestens 67 % der Stimmen. Beratende Mitglieder sind u.a. Vertreter*innen des BDKJ-Diözesanvorstands, des Dekanats Südsauerland und Mitglieder des Verwaltungsrats.
Einberufung & Ablauf
Die Kreisversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Kreisvorstand einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt 14 Tage (bei Satzungsänderungen/Abwahlen 28 Tage). Sie beginnt mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit und endet mit dem Ausblick auf kommende Projekte. Jede Versammlung wird protokolliert.
Stimmberechtigte Mitglieder
- 2 Stimmen DPSG
- 2 Stimmen KJG
- 2 Stimmen Kolpingjugend
- 1 Stimme KLJB
- 1 Stimme Malteser Jugend
- 3 Stimmen BDKJ-Kreisvorstand
Ruhende Mitgliedschaft
BDSJ, KSJ, CAJ
Beratende Mitglieder
- die Dekanatsreferentin für Jugend und Familie
- (der Dekanatsjugendseelsorger)
- der Diözesanvorstand des BDKJ
- die Vertreter*Innen des BDKJ in kommunalen Gremien (JHA, Kreisjugendring)
- die Mitglieder des Verwaltungsrates
Nicht stimmberechtigte Mitglieder
DjK